Datenschutz-Löschkonzept - einfach umgesetzt
Praxisnahes Online-Training mit vielen Tipps für das eigene Löschkonzept.
Übergreifende Informationen
Da war doch was mit Löschen, oder? Stimmt, die DSGVO gibt Betroffenen das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten an die Hand. Dazu fordert der Gesetzgeber, dass jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, ein Löschkonzept erarbeitet und bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde vorweisen kann.
Dass die Erstellung eines solchen Konzepts nicht schwer sein muss, zeigen wir Ihnen in unserem Online-Training. Sie erhalten von uns einen Überblick, wie ein Löschkonzept aussehen kann und dazu eine Liste von praktikablen Lösch- und Aufbewahrungsfristen.
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